AGB
Die Reinigung von Fahrzeugen in den Waschanlagen der Willer Wäsche erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:
1. Die Waschanlagen werden verantwortungsvoll durch die Fa. Autowaschcenter Bernd Harms GmbH & Co. KG betrieben. Der Betreiber hat alle zur Vertragserfüllung öffentlicher KFZ-Waschanlagen notwendigen Voraussetzungen geschaffen, speziell durch die offizielle Prüfung und Abnahme durch berufene Stellen.
2. Den sichtbar angebrachten Einfahrt-, Bedienungs- und Benutzungshinweisen für die Waschanlagen sowie etwaigen Anweisungen des Betreibers und seines Bedienpersonals ist unbedingt Folge zu leisten!
3. Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn
a) ein Schaden durch Nichtbeachtung des Paragraphen 2. entsteht und
b) durch nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile, welche nicht zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehören (wie Spoiler, Anbauteile, Antennen o.ä.) verursacht worden ist, es sei denn, den Waschanlagenbetreiber oder sein Personal treffen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder generell die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
4. Kunden bzw. Fahrzeugführer sind verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen ihres Fahrzeugs auf alle ihnen möglich erscheinenden bzw. bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeugs oder der Waschanlage führen könnten. Im Schadensfall ist die gutachterliche Stellungnahme einer unabhängigen, berufenen Stelle obligat.
5. Der Kunde bzw. Fahrzeugführer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal unmittelbar, insbesondere aber vor Verlassen des Betriebsgeländes anzumelden. Alle später eingehenden Ansprüche werden grundsätzlich als null und nichtig angesehen.
6. Sollte eine der vorstehenden Klauseln oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
WILLER Wäsche
Die Sauberkrieger®
Autowaschcenter Bernd Harms GmbH & Co. KG
06.2019